Roka Haushaltshilfe
Ihre Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbeitrag, steht allen Pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 1-5) als Hilfe zur Alltagsunterstützung zur Verfügung

Wir bieten maßgeschneiderte Hilfe für Ihr Zuhause, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Durch Krankheit, Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit kann der Alltag besonders für Menschen, die weiterhin in ihren eigenen vier Wänden bleiben, zu einer Herausforderung werden. In solchen Fällen benötigen sie oft Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen oder Kochen usw.. Eine Haushaltshilfe kann diese Aufgaben übernehmen.

Ihr Partner für Unterstützung im Alltag

Professionelle und vertrauenswürdige Haushaltshilfe.
Wir bieten Unterstützung für Senioren, Familien und Einzelpersonen.
Zielgerichtete Hilfe für ein sorgenfreies Leben.

Alltagsunterstützung über die Pflegekasse

Der Entlastungsbeitrag, in Höhe von 131 Euro Monatlich, steht allen Pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 1-5) als Hilfe zur Alltagsunterstützung zu Verfügung. Damit können individuelle Hilfen, wie Seniorenbetreuung oder Haushaltshilfen finanziert werden.

Pflegebedürftige können nach Landesrecht, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen.

Sie müssen also nicht aus ihrer eigenen Geldbörse zahlen, dies übernimmt ihre Pflegekasse. Damit sie ihren Alltag ohne, oft komplexen, Behörden Angelegenheiten genießen können, können wir den Entlastungsbeitrag direkt mit ihrer Pflegekasse abrechnen, sie müssen nicht in Vorleistung gehen und sich nicht um die Erstattung kümmern.

Der Entlastungsbeitrag ist keine direkte Geldleistung, er muss zweckgebunden eingesetzt und durch anerkannte Anbieter erbracht werden (alle von uns angebotenen Leistungen sind nach Landesrecht anerkannte Angebote und können mit dem Entlastungsbeitrag finanziert werden).

Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Haushaltsführung

Professionelle Unterstützung bei der täglichen Hausarbeit, Wohnungsreinigung wie z. B. Staubsaugen, Staubwischen, aufräumen usw.

Pflegeleistungen

Individuelle Pflege und Unterstützung für Senioren.

Einkaufsdienste

Einkaufsunterstützung nach Ihren wünschen,

Einkauf nach Einkaufszettel, Begleitung beim Einkauf

Begleitung zu Ärzten

Besorgungen in der Apotheke

Betreuung von Pflanzen und Hilfe bei der Grabpflege

Haushaltshilfe: 
Kostenübernahme über Pflegekasse bei Pflegegrad

Unter bestimmten umständen können Sie eine Unterstützung für die Kosten einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse erhalten. Die Voraussetzung für die Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad.

Ab Pfegegrad 1: Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag finanzieren

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich, auch Entlastungsbetrag genannt. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag beantragen und für eine Haushaltshilfe nutzen.

Bevor Sie eine Haushaltshilfe über einen Anbieter anstellen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Pflegekasse informieren. Denn diese zahlt den Entlastungsbetrag nur für Leistungen von Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind.

Ab Pflegegrad 2: Haushaltshilfe mit dem Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen oder der Verhinderungspflege finanzieren

Sie können darüber hinaus auf weitere Leistungen der Pflegekasse zurückgreifen, um die Haushaltshilfe zu finanzieren: Das Budget der Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege sowie das für die Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege. 

Mit dem Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Haushaltshilfe finanzieren

Mithilfe der sogenannten Umwandlung von ambulanten Sachleistungen nach Paragraf 45a SGB XI erhalten Sie neben Ihrem Anspruch auf den Entlastungsbetrag weitere finanzielle Unterstützung – sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Wie beim Entlastungsbetrag muss der jeweilige Leistungserbringer der Haushaltshilfe nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegekasse anerkannt sein.

Kostenübernahme über Krankenkasse: Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Nach Paragraf 38 SGB V haben Sie für vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie beispielsweise wegen:

einer Krankenhausbehandlung,
Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit oder
einer Operation

den Haushalt nicht mehr eigenständig weiterführen können – und auch eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person das nicht übernehmen kann.

Was kostet Roka Haushaltshilfe

37.00,-€- 1 Stunde (Abrechnung erfolgt nach § 4 Nr.: 16 UstG)

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind nach § 35 EStG steuerlich absetzbar

Ihre Pflegekasse zahlt für sie 131,-€ im Monat. Voraussetzung für den Entlastungsbeitrag ist ein anerkannter Pflegegrad     (1-5).

Die Entlastungsbeitrag in Höhe von 131,-€ monatlich wird in allen Pflegegraden gewährt.

Geschäftszeiten

Haben Sie Fragen, wir beraten sie gerne, auch bei ihnen Zuhause

  • Mo – Fr
    • 08:00 – 18:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

Kontakt aufnehmen

Telefon: 020276988151

Mobil: 015119132149

E-Mail: roka-haushalt@t-online.de

Adresse: Blombacher Bach 47, 

Wuppertal, 42287, NRW, Deutschland

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.